Bedienerschulungen Erdbaumaschinen

zum Führen von Erdbaumaschinen nach DGUV G 350-001 – G 25 und DGUV R 100-500 Kap. 2.12

Bedienerschulung Fahrausweis für Erdbaumaschinen gem. DGUV G 350-001 – G 25 und DGUV R 100-500

Fahrausweis für Erdbaumaschinen

  • Schulungsgebühr 220,00 € zzgl. MwSt. (pro Person) inkl. Verpflegung.
  • Schulungsgebühr an Samstagen gegen Aufschlag und nach Absprache.
  • Schulungsdauer: 1 Tag.
  • Nach bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen bundesweit gültigen Bedienerausweis / Fahrausweis und eine Urkunde.
  • Unsere Bedienerausweise sind zeitlich unbegrenzt gültig (setzt eine jährliche Unterweisung voraus)!
  • Für die Anmeldung der Teilnehmer bitte das Anmeldeformular (Download) ausfüllen und bis spätestens 1 Woche vor dem Schulungstermin zurücksenden.
Bedienerschulung Baumaschinen:
Die Schulung zum Erreichen eines Fahrausweises für Erdbaumaschinen dauert einen Schulungstag. In dieser Zeit werden Sie sowohl im theoretischen als auch im praktischen Umgang mit den Baumaschinen geschult. Nach erfolgter und bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie Ihren Fahrausweis für Erdbaumaschinen.

Rufen Sie uns direkt an 06106 - 639 54 34 oder E-Mailen Sie uns

Download Anmeldung


Für die Anmeldung der Teilnehmer bitte das Anmeldeformular vollständig ausfüllen und bis spätestens 1 Woche vor dem Schulungstermin zurücksenden.
Das PDF hat interaktive Felder und kann daher dirket am PC ausgefüllt und abgespeichert werden. Im Firefox-Browser muss die Datei dazu vorher abgespreicher und dann in Acrobar Reader erneut geöffnet werden.
Download Info-Flyer

In unserem Flyer finden Sie übersichtlich alle unsere Angebote zur Bedienerschulung und zur Fahrerausbildung.

Termine Bedienerschulungen für Erdbaumaschinen


Termine auf Anfrage.

Bei den Tagen und den Themen der Schulungstermine sind wir zum Teil flexibel. Sprechen Sie uns an.
Kurs findet nur statt, wenn mind. 5 Teilnehmer angemeldet sind!

Details zur Bedienerschulung für Fahrausweis zu Erdbaumaschinen

  • Anzahl der Teilnehmer pro Kurs:
  • minimal: 5 Teilnehmer
  • maximal: 10 Teilnehmer
  • theoretische Unterweisung bis ca. 14 Uhr
  • schriftliche Prüfung im Anschluß
  • praktische Unterweisung an verschiedenen Maschinen
Voraussetzungen für die Bedienung bzw. den Umgang einer Erdbaumaschine ist, dass der Bediener:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • geistige sowie körperlichen Eignung nach G25 muss bestehen
  • für den praktischen Teil der Ausbildung ist eine zweckmäßige Bekleidung und entsprechendes Schuhwerk erforderlich
Schulungsort:
MietService Rodgau Fritsch GmbH
Gutenbergstraße 18
63110 Rodgau

Stornogebühren:
  • drei Wochen vor Schulungsbeginn gebührenfrei
  • eine Woche (7 Tage) vor Schulungsbeginn fallen 50% der Teilnahmegebühr an
  • unter einer Woche ist die volle Gebühr zu zahlen

Jährliche Auffrischung bzw. Unterweisung für Erdbaumaschinen

  • Schulungsgebühr ab 90,00 € zzgl. MwSt. (pro Person)
  • Schulungsgebühr an Samstagen gegen Aufschlag und nach Absprache.
  • Eine Unterweisung bzw. ein Auffrischungskurs für Erdbaumaschinen dauert ca. 4 Stunden.
  • Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gern!
Es sollte jeder Besitzer eines Fahrausweises für Erdbaumaschinen zumindest einmal jährlich einen Auffrischungskurs bzw. eine Unterweisung absolvieren, da sich sowohl die Technik, als auch die Rechtsvorschriften stetig weiterentwickeln und ändern.
Als Arbeitgeber sind Sie auch per Gesetz verpflichtet, für Schulungen sowie Unterweisungen Ihrer Angestellten zu sorgen. Nach §12 Arbeitsschutzgesetz, §12 Betriebssicherheitsverordnung sowie §4 DGUV Vorschrift 1 sind jährliche Unterweisungen bzw. Auffrischungskurse vorgeschrieben. Näheres hierzu ist auch im DGUV 308-008 (vorm. BGG 966) genau geregelt. Die DGUV Vorschrift 1 fordert sogar einen schriftlichen Nachweis.

Neuerstellung des Fahrausweises

  • Die Kosten für die Neuerstellung des Fahrausweises bei Verlust betragen: 50,00 € zzgl. MwSt.. (pro Person)
Ausstellungsort:
MietService Rodgau Fritsch GmbH
Gutenbergstraße 18
63110 Rodgau

Was beinhaltet die Schulungen zum Fahrausweis für Erdbaumaschinen gem. DGUV?

Um Unfälle sowie Ausfälle oder auch Beschädigungen an Erdbaumaschinen zu verringern oder sogar ganz zu vermeiden ist es sehr wichtig, dass diese fachkundig und sicher bedient werden.
Daher werden in unseren Schulungen ausführlich sowohl die Voraussetzungen für das Bedienen der Erdbaumaschinen und deren Führung im Straßenverkehr oder auch Gewerbegelände sowie die entsprechenden Anforderungen an den jeweiligen Maschinenführer erläutert und erklärt.
Dabei werden Sie zu Beginn in die Grundlagen nach Richtlinien der Berufsgenossenschaft (BGV D 27, BGG 925, BGI 545, BGV A1) sowie DGUV V 68, DGUV G 350-001 – G 25 + ggf. G 41 und DGUV G 308-001 eingewiesen.

Die Theorie beinhaltet:

  • Grundsätzliche Ersteinweisung (FEM, BGR, usw.)
  • Erläuterung der div. Arten von Baumaschinen und Baugeräte
  • Generelle Grundlagen wie Gewicht, Masse sowie Tragfähigkeit
  • Fahrphysik der Maschinen
  • Verhalten im Fahrbetrieb sowie deren Arbeitseinsatz
  • Entsprechende Rechtsvorschriften
  • Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr
  • Vorgabe bei Arbeiten im Erd- und Freileitungsbereich
  • Hebezeugeinsatz
  • Besondere Einsatzgebiete
  • Maschinen-Verladung und deren Transport
  • Erforderliche Prüfnachweise
Am Ende des theoretischen Teils erfolgt eine kleine Prüfung. Im Anschluss daran wird zum praktischen Teil der Schulung übergegangen. In diesem werden sie an die Maschine selbst herangeführt und werden schlussendlich selbständig eine entsprechende Hubarbeitsbühne verwenden und bedienen sowie fahren.
Bei erfolgtem Abschluss einer Bedienerschulung erhalten Sie den Fahrausweis eines “Kranführers“ gemäß Ausbildung zum Führen von Erdbaumaschinen nach DGUV G 350-001 – G 25 und DGUV R 100-500 Kap.2.12.
Da jedoch das Bedienen einer solchen Maschine stets auch mit Gefahren verbunden ist, legen wir selbstverständlich auch großen Wert auf die Reduzierung der Unfallgefahren.
Damit Sie im Falle eines Falles auch für diese Situation gut vorbereitet sind, werden Sie in unserer Schulung auch hierauf vorbereitet und geschult. Es werden diverse Risiken oder Unfallgefahren speziell erläutert, so dass Sie in der Lage sind, auch damit umzugehen.
Da sich die Technik stets weiterentwickelt, werden auch die Maschinen immer moderner und komplexer, was wiederum auch andere Gefahren und Risiken nach sich ziehen kann. Auch die entsprechenden Vorschriften werden regelmäßig geändert und aktualisiert. Daher raten wir dringend dazu an, mindestens einmal jährlich einen Auffrischungskurs zu absolvieren, damit Sie stets auf dem Laufenden hinsichtlich der Maschinen selbst sowie der entsprechenden Vorschriften sind. So sind Sie stets auf der sicheren Seite.
Es ist daher absolut notwendig und sinnvoll, diese Unterweisung bzw. ein Auffrischungskurs für Arbeitsbühnen, wie bei den meisten Maschinen bzw. Bediengeräten, nach BGV A1 mindestens einmal jährlich zu wiederholen.

Vorteile - warum gerade den Fahrausweis für Erdbaumaschinen machen?

Mittlerweile werden in fast allen Unternehmen unterschiedlichste Arten von Krane benötigt und eingesetzt. Dies wiederum setzt natürlich voraus, dass auch entsprechendes Personal vorhanden ist, welches diese Maschinen auch korrekt bedienen kann.
Daher sind viele Unternehmen stets auf der Suche nach qualifiziertem und entsprechend geschultem Personal. Mit einem Fahrausweis, welchen Sie nach erfolgter Schulung erhalten, stehen Ihnen viele Möglichkeiten zusätzlich offen. Vorteile sind u.a.:
  • In ganz Deutschland ist dieser Fahrausweis anerkannt.
  • Bessere Absicherung, falls ein Schadensfall eintritt.
  • Maschinenausfallzeiten werden durch Sie verringert.
  • Als geschulter Bediener tragen Sie zur Unfallverringerung bei