Bedienerschulungen Krane

zum Führen von Krane nach DGUV V 52, DGUV G 350-001 – G 25 + ggf. G 41 und DGUV G 308-003.

Bedienerschulung Fahrausweis für Kranschulung gem. nach DGUV V 52, DGUV G 350-001 – G 25 + ggf. G 41 und DGUV G 308-003

Fahrausweis für Kranschulung

  • Schulungsgebühr 350,00 € zzgl. MwSt. (pro Person) inkl. Verpflegung.
  • Schulungsgebühr an Samstagen gegen Aufschlag und nach Absprache.
  • Schulungsdauer: 2-3 Tag.
  • Nach bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen bundesweit gültigen Bedienerausweis / Fahrausweis und eine Urkunde.
  • Unsere Bedienerausweise sind zeitlich unbegrenzt gültig (setzt eine jährliche Unterweisung voraus)!
  • Für die Anmeldung der Teilnehmer bitte das Anmeldeformular (Download) ausfüllen und bis spätestens 1 Woche vor dem Schulungstermin zurücksenden.
Bedienerschulung Krane:
Eine Schulung zum Erreichen eines Fahrausweises für LKW-Ladekran, Turmdrehkran, Mobilkran, Autokran dauert in der Regel ca. 2 – 3 Tage. Nach erfolgter Theorie sowie praktischer und bestandener Prüfung erhalten Sie einen Fahrausweis für Krane.

Rufen Sie uns direkt an 06106 - 639 54 34 oder E-Mailen Sie uns

Download Anmeldung


Für die Anmeldung der Teilnehmer bitte das Anmeldeformular vollständig ausfüllen und bis spätestens 1 Woche vor dem Schulungstermin zurücksenden.
Das PDF hat interaktive Felder und kann daher dirket am PC ausgefüllt und abgespeichert werden. Im Firefox-Browser muss die Datei dazu vorher abgespreicher und dann in Acrobar Reader erneut geöffnet werden.
Download Info-Flyer

In unserem Flyer finden Sie übersichtlich alle unsere Angebote zur Bedienerschulung und zur Fahrerausbildung.

Termine Bedienerschulungen für Krane


Die Themen der Schulungstermine sind auf Wunsch flexibel. Sprechen Sie uns an.
Kurs findet nur statt, wenn mind. 5 Teilnehmer angemeldet sind!

Termine 2023

  • Montag, 08.05.2023
  • ...
  • ...

Termine auf Anfrage.
Bei den Tagen der Schulungstermine sind wir zum Teil flexibel. Sprechen Sie uns an.

Details zur Bedienerschulung für Fahrausweis zu Krane

  • Anzahl der Teilnehmer pro Kurs:
  • minimal: 5 Teilnehmer
  • maximal: 10 Teilnehmer
  • theoretische Unterweisung bis ca. 14 Uhr
  • schriftliche Prüfung im Anschluß
  • praktische Unterweisung an verschiedenen Maschinen
Voraussetzungen für die Bedienung bzw. den Umgang mit Kranen ist, dass der Bediener:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • geistige sowie körperlichen Eignung nach G25 muss bestehen
  • für den praktischen Teil der Ausbildung ist eine zweckmäßige Bekleidung und entsprechendes Schuhwerk erforderlich
Schulungsort:
MietService Rodgau Fritsch GmbH
Gutenbergstraße 18
63110 Rodgau

Stornogebühren:
  • drei Wochen vor Schulungsbeginn gebührenfrei
  • eine Woche (7 Tage) vor Schulungsbeginn fallen 50% der Teilnahmegebühr an
  • unter einer Woche ist die volle Gebühr zu zahlen

Jährliche Auffrischung bzw. Unterweisung für Krane

  • Schulungsgebühr ab 85,00 € zzgl. MwSt. (pro Person)
  • Schulungsgebühr an Samstagen gegen Aufschlag und nach Absprache.
  • Eine Unterweisung bzw. ein Auffrischungskurs für Krane dauert ca. 4 Stunden.
  • Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gern!
Es sollte jeder Besitzer eines Fahrausweises für Krane zumindest einmal jährlich einen Auffrischungskurs bzw. eine Unterweisung absolvieren, da sich sowohl die Technik, als auch die Rechtsvorschriften stetig weiterentwickeln und ändern.
Als Arbeitgeber sind Sie auch per Gesetz verpflichtet, für Schulungen sowie Unterweisungen Ihrer Angestellten zu sorgen. Nach §12 Arbeitsschutzgesetz, §12 Betriebssicherheitsverordnung sowie §4 DGUV Vorschrift 1 sind jährliche Unterweisungen bzw. Auffrischungskurse vorgeschrieben. Näheres hierzu ist auch im DGUV 308-008 (vorm. BGG 966) genau geregelt. Die DGUV Vorschrift 1 fordert sogar einen schriftlichen Nachweis.

Neuerstellung des Fahrausweises

  • Die Kosten für die Neuerstellung des Fahrausweises bei Verlust betragen: 50,00 € zzgl. MwSt.. (pro Person)
Ausstellungsort:
MietService Rodgau Fritsch GmbH
Gutenbergstraße 18
63110 Rodgau

Was beinhaltet die Schulungen zum Fahrausweis für Krane gem. DGUV?

Um Unfälle sowie Ausfälle oder auch Beschädigungen an Krane zu verringern oder sogar ganz zu vermeiden ist es sehr wichtig, dass diese fachkundig und sicher bedient werden.
Daher werden in unseren Schulungen ausführlich sowohl die Voraussetzungen für das Bedienen der Krane und deren Führung im Straßenverkehr oder auch Gewerbegelände sowie die entsprechenden Anforderungen an den jeweiligen Maschinenführer erläutert und erklärt.
Dabei werden Sie zu Beginn in die Grundlagen nach Richtlinien der Berufsgenossenschaft (BGV D 27, BGG 925, BGI 545, BGV A1) sowie DGUV V 68, DGUV G 350-001 – G 25 + ggf. G 41 und DGUV G 308-001 eingewiesen.

Die Theorie beinhaltet:

  • das selbstständige Bedienen des Krans
  • Information bzgl. der Kran-Technik, Bauart oder Hauptbaugruppen
  • Notwendige Kenntnisse der Einsatzprüfung
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel-Kenntnisse
  • Zeichen bei Arbeit mittels Anschläger und Einweiser
  • sichere Handhabung der Lasten
  • Kenntnis über einschlägige Sicherheitsvorschriften
  • Informationen bzgl. Grundkenntnisse in Standsicherheit, Tragfähigkeit sowie
  • Schwerpunkt und Massenträgheit
  • Bedienelemente-Funktionen
  • Sicherheitseinrichtungen und elektrischen Anlage
  • Nutzung bzw. Einsetzen im öffentlichen Straßenverkehr
  • Hydraulik-Steuerung und -Einsatz
  • vorschriftsmäßiges Beenden der Kranarbeit
Am Ende des theoretischen Teils erfolgt eine kleine Prüfung. Im Anschluss daran wird zum praktischen Teil der Schulung übergegangen. In diesem werden sie an die Maschine selbst herangeführt und werden schlussendlich selbständig eine entsprechende Hubarbeitsbühne verwenden und bedienen sowie fahren.
Bei erfolgtem Abschluss einer Bedienerschulung erhalten Sie den Fahrausweis eines “Baumaschinenführers“ gemäß Ausbildung zum Führen von Kranen nach DGUV G 350-001 – G 25 und DGUV R 100-500 Kap.2.12.
Da jedoch das Bedienen einer solchen Maschine stets auch mit Gefahren verbunden ist, legen wir selbstverständlich auch großen Wert auf die Reduzierung der Unfallgefahren.
Damit Sie im Falle eines Falles auch für diese Situation gut vorbereitet sind, werden Sie in unserer Schulung auch hierauf vorbereitet und geschult. Es werden diverse Risiken oder Unfallgefahren speziell erläutert, so dass Sie in der Lage sind, auch damit umzugehen.
Da sich die Technik stets weiterentwickelt, werden auch die Maschinen immer moderner und komplexer, was wiederum auch andere Gefahren und Risiken nach sich ziehen kann. Auch die entsprechenden Vorschriften werden regelmäßig geändert und aktualisiert. Daher raten wir dringend dazu an, mindestens einmal jährlich einen Auffrischungskurs zu absolvieren, damit Sie stets auf dem Laufenden hinsichtlich der Maschinen selbst sowie der entsprechenden Vorschriften sind. So sind Sie stets auf der sicheren Seite.
Es ist daher absolut notwendig und sinnvoll, diese Unterweisung bzw. ein Auffrischungskurs für Krane, wie bei den meisten Maschinen bzw. Bediengeräten, nach BGV A1 mindestens einmal jährlich zu wiederholen.

Der Kranführer benötigt eine Kranschulung - das ist unfallpräventiv und arbeitseffektiv?

In der heutigen Zeit kann man sich das Arbeiten ohne Krane nicht mehr aus unserem beruflichen und baugewerblichen Alltag wegdenken. Diese sieht man heute auf fast jeder Baustelle und in jedem Ort. Es gibt mittlerweile unzählige verschiedene Arten und Modelle von Kränen.
Um Lagerflächen optimal um umfassend nutzen zu können, werden stationäre Krananlagen eingesetzt. Unter anderem kommen hier Portalkräne oder auch Hallenkräne zum Einsatz, um beispielsweise Schiffe mit großen Maschinen oder Gütern individuell und Platzoptimierend zu beladen.
Hingegen sind Krananlagen, welche mobil sind, variabler einsetzbar. Hierbei gibt es sehr unterschiedliche Varianten wie beispielsweise den sog. Raupenkran, Minikran, Autokran uvm., welche individuell bei diversen Orten einsetzbar sind und für spezielle Einsätze – wie z.B. engere Flächen oder Baustellen – genutzt werden.
Um schwere Unfälle, die oft durch Bedienerfehler verursacht werden, so gut als möglich zu vermeiden, ist eine ausführliche und intensive Schulung zur Kranbedienung sowie eine vorzeitige Unfallprävention unabdingbar.
Insoweit existieren klare Vorschriften sowie Grundsätze, welche auch durch die Berufsgenossenschaften bzw. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung formuliert sind. Auch aufgrund dessen sollte jeder Kranführer einen entsprechenden Nachweis bzw. einen Fahrausweis erworben haben.

Diese sind beispielsweise:
  • DGUV Vorschrift 52 (bisher BGV D6 §29)
  • DGUV Grundsatz 308 - 003
  • DGUV Grundsatz 309 - 003 (bisher BGG 921)
  • DGUV Grundsatz 350 - 001
Da sehr viele Betriebe heutzutage einen Kran nutzen, sollten diese ihren Mitarbeitern auch die Möglichkeiten einer entsprechen Schulung ermöglichen. So könnten diese auch einer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern nachkommen, da ansonsten der Betrieb bei evtl. Unfällen in die Haftung genommen werden kann. Bereits aus diesem Grunde ist eine entsprechende Schulung sehr sinnvoll und kann sich sogar unfallpräventiv und arbeitseffektiv auswirken.

Vorteile - warum gerade den Fahrausweis für Krane machen?

Um einen Kran sicher sowie effektiv bedienen zu können, ist eine entsprechende Schulung sowie der Kranführerschein unumgänglich. Durch den Erwerb des Kranführerscheins sind Sie besser qualifiziert bzw. ausgebildet als andere und haben dadurch bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem wird durch eine fundierte Schulung das Unfallrisiko deutlich gesenkt und die Effektivität der Kran-Arbeit deutlich gesteigert. Das ist auch ein wirtschaftlicher Vorteil für Ihren Arbeitgeber. Daher kann eine solche Ausbildung nicht nur für Sie, sondern auch für Ihren Arbeitgeber nur von Vorteil sein.
  • In ganz Deutschland ist dieser Fahrausweis anerkannt.
  • Bessere Absicherung, falls ein Schadensfall eintritt.
  • Maschinenausfallzeiten werden durch Sie verringert.
  • Als geschulter Bediener tragen Sie zur Unfallverringerung bei

Ein Kran – eine sehr vielseitige Maschine

Ein Kran ist so einfach, wie genial. Damit kann jeder ohne große Kraftaufwendung ganz einfach schwere Lasten von einem Platz auf den anderen verbringen.

Zwischenzeitlich sind Krane nicht mehr aus Industrie und Bauhandwerk wegzudenken, da sie sich durch ihre vielseitige Anwendbarkeit und Einsetzbarkeit zu unentbehrlichen Helfern gemacht haben. In allen Städten und Ortschaften sieht man Krane stehen und arbeiten. Es gibt unterschiedlichste Krane in allen denkbaren Variationen, so dass für jede Situation oder jedes Gelände der passende Kran gefunden werden kann.

Gerade im Bereich des Bauhandwerks sowie Schiffsbeladung oder auch der Automobilindustrie sind Krane Grundvoraussetzung. Dabei müssen besonders die Bediener von Autokranen sich auf häufig sowie schnell wechselnde und kurzfristige Arbeiten einstellen und diese bewältigen. Auch Arbeiten in unwegsamerem oder schwierigerem Gelände sowie Industriegeländen oder Industriehallen gehört hierzu. Daher ist eine umfangreiche Bedienerschulung sowie entsprechendes fundiertes Wissen hier absolut sinnvoll und notwendig.

Ein Turmdrehkran wird hauptsächlich bei der Verschiebung/Verbringung von diversen Gütern von einem Punkt zum anderen genutzt. Dieser kommt daher überwiegend auf Baustellen oder auch im Hochbau vor. Auch hier ist eine umfangreiche Schulung unbedingt notwendig.

Der sog. Portaldrehkran bewegt bzw. transportiert überwiegend schwere Lasten, die in einem begrenzten Gebiet bewegt werden müssen. Dabei werden diese meist auf sog. Umschlageplätzen genutzt, wie beispielsweise bei Lagerplätzen oder auch industriellen Eisenbahnanschlüssen sowie Kohlekraftwerke oder am Hafen. Für diese Art von Kran ist selbstverständlich ebenfalls eine fundierte Ausbildung unabdingbar.